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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (OGErzeugerOrgDVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Januar 2023 OGErzeugerOrgDV § 11, § 12, § 27, § 34, § 35
Die Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2022 (BAnz AT 17.08.2022 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 werden die Wörter „die vorgeschlagenen Maßnahmen," gestrichen.
- b)
- Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
- „4a.
- die vorgeschlagenen Maßnahmen,".
- c)
- Nummer 10 Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
- „e)
- der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission und".
- 2.
- In § 12 Absatz 4 wird das Wort „Maßnahmen" durch das Wort „Investitionen" ersetzt.
- 3.
- In § 27 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 wird das Wort „Fristen" durch das Wort „Voraussetzungen" ersetzt.
- 4.
- § 34 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden nach den Wörtern „an die anerkannte Erzeugerorganisation oder die anerkannte Vereinigung" die Wörter „von Erzeugerorganisationen" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 werden nach dem Wort „schließt" die Wörter „die Landesstelle" eingefügt.
- 5.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden die Wörter „geregelte im jeweils im Zusammenhang" durch die Wörter „geregelte jeweils im Zusammenhang" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „und im jeweils im Zusammenhang" durch die Wörter „und jeweils im Zusammenhang" und das Wort „stehenden" durch das Wort „stehende" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 OGErzeugerOrgDVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OGErzeugerOrgDVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 11.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 182
Artikel 1 2. OGErzeugerOrgDVÄndV
... vom 22. Juli 2022 (BGBl. I S. 1197), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 7 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Nummer ...
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