Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung, zur Änderung der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung und zur Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung (OGErzeugerOrgDVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 12. Januar 2023 AgrarErzAnpBeihV § 9

§ 9 Absatz 2 der Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung vom 27. Juli 2022 (BAnz AT 27.07.2022 V1) wird wie folgt gefasst:

 
„(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden."



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