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§ 4 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnO)
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2023 BMASErnAnO
1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. November 2021 (BGBl. I S. 4974) außer Kraft.
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