Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben
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§ 4 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnO)

A. v. 02.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 12; aufgehoben durch § 4 A. v. 06.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 5
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 2030-11-48-19 Beamte
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2023 BMASErnAnO

1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. November 2021 (BGBl. I S. 4974) außer Kraft.



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