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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (KJHKostUmlÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 3 ist im Änderungsbefehl die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" zu ersetzen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15717/a293925.htm