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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des § 50d des Energiewirtschaftsgesetzes (GasVReGBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) wird hiermit bekannt gemacht, dass § 50d des Energiewirtschaftsgesetzes nach der Erteilung der beihilfenrechtlichen Genehmigung zu § 50d des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Europäische Kommission am 30. September 2022 in Kraft getreten ist.
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag Volker Oschmann
Im Auftrag Volker Oschmann
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