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Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmwRLUG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2023 SEAG § 6, § 7, § 24, § 53

Das SE-Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), das zuletzt durch Artikel 62 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „einer übertragenden Gesellschaft" gestrichen.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „einer übertragenden Gesellschaft" gestrichen.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „übertragenden" gestrichen.

c)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Die §§ 72a und 72b des Umwandlungsgesetzes und § 10a des Spruchverfahrensgesetzes sind entsprechend anzuwenden."

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) § 30 Absatz 2 des Umwandlungsgesetzes gilt entsprechend."

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „den Aktionär" durch die Wörter „einen Aktionär, der nach Absatz 1 Adressat des Barabfindungsangebots ist," ersetzt und wird nach der Angabe „Absatz 4" die Angabe „Satz 1" eingefügt.

3.
Dem § 24 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

§ 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des Aktiengesetzes gelten entsprechend."

4.
In § 53 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 313 bis 315" durch die Angabe „§§ 346 bis 349" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 UmwRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel UmwRLUG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 3, 7, 8 und 9 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 8 EStOffRLUG Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... SE-Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Inhaltsübersicht ...