Das
Güterkraftverkehrsgesetz vom
22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht in der Angabe zum 4. Abschnitt, in § 3 Absatz 5a Satz 1 und Absatz 5b Satz 5 und in der Überschrift zum 4. Abschnitt wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.
- 2.
- § 10 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr."
- 3.
- In § 14b Absatz 1 werden die Wörter „für Güterverkehr" gestrichen.
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331