In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu
§ 2, in der Überschrift zu
§ 2 sowie in den
§§ 2 und
13 Absatz 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom
12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2374) wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199