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Artikel 9 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)
Artikel 9 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 2, in der Überschrift zu § 2 sowie in den §§ 2 und 13 Absatz 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2374) wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BALMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 3 FZVNEV Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
... Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2374), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 1 wird ...
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