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Artikel 25 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 25 Änderung der EG-Bus-Durchführungsverordnung


Artikel 25 ändert mWv. 9. März 2023 EGBusDV § 6

In § 6 Absatz 3 der EG-Bus-Durchführungsverordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1038), die durch Artikel 485 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

 
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