Artikel 34 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 34 Änderung des Mautsystemgesetzes


Artikel 34 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. März 2023 MautSysG § 4, § 6, § 7, § 9, § 12, § 13, § 16, § 17, § 18, § 21, § 24, § 27, § 31, § 33, § 35

In den §§ 4, 6 Absatz 1 Satz 1, 3 und 5, Absatz 2 und 3, in § 7 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 bis 5, § 9 Absatz 2, § 12 Absatz 2 Satz 1 bis 4, § 13 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 2 und Satz 3, Absatz 2 und 4, § 24 Absatz 2, 3 und 4 Satz 2, § 27 Absatz 4 und 5, § 31 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, § 33 Satz 2 Nummer 2 sowie § 35 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 des Mautsystemgesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juni 2021 (BGBl. I S. 1603) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 34 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BALMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
Artikel 4 3. MautRÄndG Änderung des Mautsystemgesetzes
... Mautsystemgesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 35 wird ...


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