Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 3 Nummer 5 und 7 des SIS-III-Gesetzes (SIS-III-G-InkrB k.a.Abk.)

B. v. 08.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 60; Geltung ab 07.03.2023
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 7. März 2023 SIS-III-G Artikel 11, BKAG

Nach Artikel 11 Absatz 2 Satz 2 des SIS-III-Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2632) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 3 Nummer 5 und 7 des SIS-III-Gesetzes nach seinem Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 mit der Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems, die durch Beschluss der Kommission vom 30. Januar 2023 (ABl. L 27 vom 31.1.2023, S. 29) festgelegt worden ist, am 7. März 2023 gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1862 und Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung 2018/1861 in Kraft getreten ist.



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