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Änderungen an Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
10.11.2023 | Synopse gesamt oder einzeln für § 4, § 7, § 9 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen vom 4. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 304) |
15.03.2023 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 61) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen HopfenrechtsV. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 152; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 61
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15776/l.htm