Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts vom
27. Januar 2009 (BGBl. I S. 152) außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. März 2023.