Artikel 5 - Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwVfInfrBG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Telekommunikationsgesetzes


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 TKG § 218

In § 218 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 99 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 99 Absatz 1 Satz 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VwVfInfrBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfInfrBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VwVfInfrBG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 9, 12 und Artikel 5 treten am 1. Januar 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 2 bis 4 gelten für Verfahren, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
V. v. 20.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 06.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 32
§ 1 BMDVTKBGebV Erhebung von Gebühren und Auslagen (vom 03.08.2024)
...  1. Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71 ) geändert worden ist, mit Ausnahme der in § 223 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 35 DDGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Telekommunikationsgesetz vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 7 Satz 1 ...


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