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Artikel 6 - Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwVfInfrBG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 9, 12 und Artikel 5 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

(3) Die Artikel 2 bis 4 gelten für Verfahren, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig geworden sind.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. März 2023.

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