Artikel 1 - Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg) (32. EDMAIFRPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 77; Geltung ab 21.03.2023
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. März 2023 EDMA-IFR-PV

Die Hundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg) vom 18. Dezember 1995 (BAnz. 1996 S. 30), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. März 2020 (BAnz AT 23.03.2020 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Änderungsnachweis ab 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 32. EDMAIFRPVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 32. EDMAIFRPVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 12 SektMindAnpV Änderung der Hundertsechzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)
... und vom Verkehrslandeplatz Augsburg) vom 18. Dezember 1995 (BAnz. 1996 S. 30), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 77 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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