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Berichtigung des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (EEGAusbGuEnFGB k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 17 Nummer 27 Buchstabe e wird die Angabe „Absatz 22" durch die Angabe „Absatz 23" und die Absatzbezeichnung „(22)" durch die Absatzbezeichnung „(23)" ersetzt.
In Artikel 17 Nummer 27 Buchstabe e wird die Angabe „Absatz 22" durch die Angabe „Absatz 23" und die Absatzbezeichnung „(22)" durch die Absatzbezeichnung „(23)" ersetzt.
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag Jan-Kristof Wellershoff
Im Auftrag Jan-Kristof Wellershoff
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