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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Die Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 23a wie folgt gefasst:
„§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren". - 2.
- § 23a wird wie folgt gefasst:
„§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 20 Absatz 1b bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen."
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Zitierungen von Artikel 10 ROGÄndG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 ROGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ROGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Artikel 4 KlImSchVG Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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