Artikel 11 - Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)

Artikel 11 Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2023 PlanSiG § 1

§ 1 Satz 1 Nummer 5 des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 11 ROGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 ROGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ROGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 3 5. VwVfÄndG Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
... Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt ...


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