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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main (BIZHubAbkIB k.a.Abk.)

B. v. 27.03.2023 BGBl. 2023 II Nr. 89; Geltung ab 20.02.2023
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 20. Februar 2023 BIZHubAbkV Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 13. Februar 2023 zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main (BGBl. 2023 II Nr. 49) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2

 
am 20. Februar 2023

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 13. Februar 2023 zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1

 
am 20. Februar 2023

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Dr. Wiebke Rückert

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