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Zitierungen von § 2 Gesetz über die Führung akademischer Grade

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AkaGrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AkaGrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AkaGrG
... Bestimmungen des § 2 finden auf Ausländer entsprechende Anwendung. Halten sie sich im Deutschen Reiche ...
§ 4 AkaGrG
... ausländischen akademischen Grades widerrufen und bei allgemein erteilter Genehmigung (§ 2 Abs. 2) den Widerruf auch für den Einzelfall aussprechen. (4) Der Reichsminister ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade
V. v. 21.07.1939 RGBl. I S. 1326; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
§ 2 AkaGrGDV
... Erteilung der Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades (§ 2 Abs. 1, § 3 des Gesetzes) ist unmittelbar beim Reichsminister für Wissenschaft, ... akademischen Grade einer bestimmten ausländischen Hochschule allgemein erteilt ist (§ 2 Abs. 2 des ...