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Berichtigung - Berichtigung des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 29. Oktober 2022 8. VStÄndG Artikel 2, Artikel 7, BierStG § 29, mWv. 13. Februar 2023 § 13, BierStV § 30
Das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- Nummer 11 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
- „b)
- In Absatz 3 sind nach dem Wort „Beförderung" die Wörter „von Bier" und nach den Wörtern „dass eine Unregelmäßigkeit eingetreten ist" ein Komma und die Wörter „die eine Überführung dieses Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr zu Folge hatte" einzufügen."
- b)
- In Nummer 28 Buchstabe a muss der Änderungsbefehl wie folgt lauten:
- „a)
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:".
- 2.
- Artikel 7 Nummer 36 Buchstabe c muss wie folgt lauten:
- „c)
- In Absatz 3 sind nach den Wörtern „vollständig zerstört oder" die Wörter „vollständig oder teilweise" einzufügen."
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