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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114; Geltung ab 29.04.2023
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Artikel 1 Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 29. April 2023 LMRStV § 11, § 19, Anlage

Die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2017 (BGBl. I S. 1170; 2018 I S. 1389), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2588) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 wird aufgehoben.

2.
§ 19 wird wie folgt gefasst:

§ 19 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen."

3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Fundstellenverzeichnis der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union"

b)
Die Nummer 11 wird aufgehoben.

 
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