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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung und der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
Die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2017 (BGBl. I S. 1170; 2018 I S. 1389), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2588) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 11 wird aufgehoben.
- 2.
- § 19 wird wie folgt gefasst:
„§ 19 Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
Verweisungen in dieser Verordnung auf Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union beziehen sich auf die in der Anlage angegebenen Fassungen." - 3.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Fundstellenverzeichnis der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" - b)
- Die Nummer 11 wird aufgehoben.
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