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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVÄndBek 2023 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 199,50 Euro.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Mindermann
Im Auftrag Mindermann
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