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Schlussformel - Erste Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (BinSchStrOuaAbwÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 118; Geltung ab 05.05.2023

Schlussformel



Der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

In Vertretung Dirk Schwardmann

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