Artikel 3 - Vierzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (14. RhMosSchRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.2023 BGBl. 2023 II Nr. 141, 271; Geltung ab 24.05.2023, abweichend siehe Artikel 5
|

Artikel 3 Inkraftsetzen von Beschlüssen der Moselkommission zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Folgende von der Moselkommission gefassten Beschlüsse zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (Anlage zu Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670, Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 19. Mai 2021, MK-I-21-5.2., (Artikel 3 Satz 1 der Verordnung vom 16. Februar 2022 (BGBl. 2022 II S. 82)) geändert worden ist, werden hiermit auf der Mosel in Kraft gesetzt:

1.
Beschluss vom 1. Juni 2022, MK-I-22-5.2.1.;

2.
Beschluss vom 1. Juni 2022, MK-I-22-5.2.2.;

3.
Beschluss vom 1. Juni 2022, MK-I-22-5.2.3.;

4.
Beschluss vom 30. November 2022, MK-II-2022-5.2.

Die Beschlüsse werden nachstehend als Anlagen 7 bis 10 veröffentlicht.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Vierzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 14. RhMosSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. RhMosSchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 14. RhMosSchRÄndV Inkrafttreten
...  Artikel 3 Satz 1 , Artikel 4 und die Anlagen 7 bis 10 treten am 1. Juli 2023 in Kraft. 2. Artikel 1 Satz ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Artikel 3 15. RhMosSchRÄndV Inkraftsetzen eines Beschlusses der Moselkommission zur Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung
... Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 30. November 2022, MK-II-2022-5.2., (Anlage 10 zu Artikel 3 Satz 1 Nummer 4 der Verordnung vom 16. Mai 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 141 )) geändert worden ist, wird hiermit auf der Mosel in Kraft gesetzt. Der Beschluss wird ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed