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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.

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