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Zitierungen von § 41 HinSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 HinSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HinSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung (HEMBV)V. v. 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 211
Zitat in folgenden Normen
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
Artikel 10 HinSchGEG Inkrafttreten
... In Artikel 1 tritt § 41 des Hinweisgeberschutzgesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 2. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15886/v298301.htm