Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021 (AufbhV2021ÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021


Artikel 1 ändert mWv. 3. Juni 2023 AufbhV 2021 § 1

§ 1 Absatz 4 Satz 3 der Aufbauhilfeverordnung 2021 vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4214), wird wie folgt gefasst:

 
„Dazu wird spätestens am 30. Juni 2031 in einer Bund-Länder-Vereinbarung ein angepasster Verteilungsschlüssel festgelegt."



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