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Berichtigung der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung (7. EuWOÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 15. Mai 2023 7. EuWOÄndV Artikel 1, EuWO Anlage 1, Anlage 2, Anlage 2A, Anlage 28
Artikel 1 der Siebten Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Nummer 17 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc muss wie folgt lauten:
- „cc)
- Unter Erläuterungspunkt 1 wird in Satz 3 hinter den Wörtern „sind wahlberechtigt" ein Komma eingefügt und am Ende des ersten Spiegelpunktes wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. Am Ende des Satzes 4 wird der Hinweis auf Erläuterungspunkt 10 durch den Hinweis auf Erläuterungspunkt 11 ersetzt."
- 2.
- In Nummer 18 Buchstabe f ist die Angabe „6.2." durch die Angabe „6.1" zu ersetzen.
- 3.
- In Nummer 19 Buchstabe f ist die Angabe „5.3." durch die Angabe „5" zu ersetzen.
- 4.
- In Nummer 37 Buchstabe b ist die Angabe „2.3." durch die Angabe „2.3" und die Angabe „2.2." durch die Angabe „2.2" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Im Auftrag Behmenburg
Im Auftrag Behmenburg
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