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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juni 2023.

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