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Art. 2
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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSVÄndV
k.a.Abk.
)
V. v. 12.06.2023
BGBl. 2023 I Nr. 149
; Geltung ab 16.06.2023, abweichend siehe
Artikel 3
3 Änderungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
Artikel 1
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Artikel 3
Artikel 2 Weitere Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Artikel 2 wird in
2 Vorschriften zitiert
und ändert mWv. 1. Januar 2024
NiSV
Anlage 3
Anlage 3 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
, die durch
Artikel 1
dieser Verordnung geändert worden ist, erhält die aus
Anhang 2
dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 1
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Artikel 3
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Zitierungen von
Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 NiSVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NiSVÄndV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 3 NiSVÄndV Inkrafttreten
... des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 2, 4, 5, 8, 10 und
Artikel 2
treten am 1. Januar 2024 in ...
Anhang 2 NiSVÄndV zu Artikel 2
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