Artikel 1 - Verordnung zur Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main aufgrund der Außerbetriebnahme der Navigationsanlage Ried DVOR/DME und der Inbetriebnahme der Navigationsanlage Frankenstein DVOR/DME (EDDFIFRPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 150; Geltung ab 13.07.2023, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 1 Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2023 EDDF-IFR-PV

Die Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 45) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)



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