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Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (EStOffRLUG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. Juni 2023 EGAktG § 26o (neu)


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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EStOffRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStOffRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EStOffRLUG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 bis 9 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 14 ZuFinG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... Einführungsgesetz zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1185), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 154 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt ...