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Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes (EStOffRLUG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Das SE-Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt:
„§ 58 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes". - 2.
- Nach § 47 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:„(4a) Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 gelten entsprechend für einen Ertragsteuerinformationsbericht (§§ 342b, 342c, 342d Absatz 2 Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs) und eine Erklärung nach § 342d Absatz 2 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs."
- 3.
- In § 53 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „des § 334 des Handelsgesetzbuchs" durch die Wörter „der §§ 334 und 342o des Handelsgesetzbuchs" ersetzt.
- 4.
- Folgender § 58 wird angefügt:
„§ 58 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
§ 47 Absatz 4a und § 53 Absatz 1 in der jeweils ab dem 22. Juni 2023 geltenden Fassung sind erstmals auf Ertragsteuerinformationsberichte und Erklärungen nach § 342d Absatz 2 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs für ein nach dem 21. Juni 2024 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EStOffRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStOffRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel EStOffRLUG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 bis 9 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 des Europäischen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 20 BEG IV Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
... Satz 1 des SE-Ausführungsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 154 ) geändert worden ist, wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in ...
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