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Artikel 3 - Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts (KraftfEntSG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 16 wird aufgehoben.
- bb)
- Die Nummern 17 und 18 werden die Nummern 16 und 17.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „und 11 bis 18" durch die Wörter „und 11 bis 17" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 werden die Wörter „sowie 11 bis 18" durch die Wörter „sowie 11 bis 17" ersetzt.
- 2.
- § 17b wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „hat der Entleiher" durch die Wörter „hat der Verleiher" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 7 wird das Wort „Verleihers" durch das Wort „Entleihers" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Entleiher" durch das Wort „Verleiher" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- c)
- Die Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KraftfEntSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KraftfEntSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel KraftfEntSG 1)
... aa und cc sowie Buchstabe d, Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, in Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 2 Buchstabe a und b , in Artikel 4 Nummer 2, in Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 55 BEG IV Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 12 Absatz 1 wird wie ...
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