Das
Windenergieflächenbedarfsgesetz vom
20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Nummer 1 und 2 zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Auf den Flächenbeitragswert werden ausgewiesene Flächen nur dann angerechnet, wenn für sie standardisierte Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten) vorliegen."
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 werden die Wörter „standardisierten Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten)" durch das Wort „GIS-Daten" ersetzt.
- bb)
- Satz 5 wird aufgehoben.
- c)
- In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 4.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie § 7 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 und 6 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 5.
- In Anlage 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1" durch die Bezeichnung „Anlage" ersetzt.
- 6.
- Anlage 2 wird aufgehoben.
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151