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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLPDigG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. Juli 2023 WindBG § 2, § 3, § 4, § 5, § 7, Anlage 1, Anlage 2
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Wörter „der Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Nummer 1 und 2 zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Auf den Flächenbeitragswert werden ausgewiesene Flächen nur dann angerechnet, wenn für sie standardisierte Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten) vorliegen."
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 werden die Wörter „standardisierten Daten geografischer Informationssysteme (GIS-Daten)" durch das Wort „GIS-Daten" ersetzt.
- bb)
- Satz 5 wird aufgehoben.
- c)
- In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 4.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie § 7 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 und 6 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ersetzt.
- 5.
- In Anlage 1 wird die Bezeichnung „Anlage 1" durch die Bezeichnung „Anlage" ersetzt.
- 6.
- Anlage 2 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BauLPDigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauLPDigG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 6 EWPBGuaÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 62. In § 97 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176 ) geändert worden ist" durch die Wörter „in der jeweils geltenden ...
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