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Schlussformel - Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) (42. EDENRVÄndV k.a.Abk.)
Schlussformel
Der Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung
In Vertretung Heinzl
In Vertretung Heinzl
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