Schlussformel - Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (EWKFondsGEGB k.a.Abk.)

B. v. 07.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 183; Geltung ab 15.07.2023

Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag Jean Doumet



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