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Änderungen an Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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zukünftige Änderungen | ||
01.01.2028 | (noch nicht in Kraft) | Artikel 67 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) |
vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.01.2024 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 192) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)V. v. 23.01.2002 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15945/l.htm