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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGuaÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 147) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 2 Nummer 2 ist in § 1 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Wort „(Zweitstimmenabdeckung)" durch das Wort „(Zweitstimmendeckung)" zu ersetzen.
In Artikel 2 Nummer 2 ist in § 1 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Wort „(Zweitstimmenabdeckung)" durch das Wort „(Zweitstimmendeckung)" zu ersetzen.
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