interne Verweise§ 7 FZV Tageszulassung ... gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 bedarf. (3) Die Zulassungsbehörde hat 1. das Datum der Erstzulassung ...
§ 24 FZV Antrag auf Außerbetriebsetzung ... dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, kann einschließlich der Kennzeichenreservierung nach § 16 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 17 Absatz 1 bis 5, internetbasiert beantragt werden ... (2) Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder nach § 16 Absatz 1 Satz 1 wird ersetzt durch die Erfassung und Verifizierung 1. des Kennzeichens, 2. ...
§ 25 FZV Außerbetriebsetzung (vom 01.01.2024) ... Teil I und die Aushändigung der entstempelten Kennzeichenschilder nach § 16 Absatz 1 Satz 4 werden durch die Erhebung, Speicherung und Verwendung der freigelegten Sicherheitscodes nach ...
§ 29 FZV Internetbasierte Wiederzulassung ... Die Zulassung eines Fahrzeuges, das nach § 16 Absatz 2 wieder zugelassen werden soll, kann internetbasiert nach dem Verfahren des § 26 nach ... Jahre außer Betrieb gesetzt gewesen sein. (3) Für die Wiederzulassung gilt § 16 Absatz 2 Satz 1 mit den folgenden Maßgaben: 1. Die Vorlage der zur Außerbetriebsetzung ... 1. Die Vorlage der zur Außerbetriebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil I nach § 16 Absatz 2 Satz 1 wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 ... 21 Absatz 1 Nummer 2 ersetzt. 2. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nach § 16 Absatz 2 Satz 1 wird, vorbehaltlich des Absatzes 4, durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes ...
§ 49 FZV Versicherungsnachweis ... ist auch zu erbringen, wenn das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung nach Maßgabe des § 16 Absatz 2 wieder zum Verkehr zugelassen werden soll. (2) Die ...
Zitat in folgenden NormenAutonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
Artikel 1 V. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 986; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 11 AFGBV Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 01.09.2023) ... 15 Absatz 5 Satz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder für eine Wiederzulassung nach § 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist vom Halter zusätzlich die Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs nach § 9 ... nach § 9, so hat der Halter unverzüglich das Fahrzeug nach Maßgabe des § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung , auch in Verbindung mit § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, außer Betrieb setzen zu ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025) ... Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks - ohne Halterwechsel mit nach § 16 Absatz 1 Satz 4 FZV reserviertem Kennzeichen -, außer im Fall der Nummer 221.7 23,00 ... § 23 StVZO2, 6 Gutachten nach § 21 StVZO auf Grund § 16 Absatz 2 Satz 6 FZV6 ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 8 FZVNEV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... ersetzt. 3. In § 29 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „ §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§§ 41 und 43 ... „(§ 14 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)" durch die Wörter „( § 16 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung )" und die Wörter „§ 7 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch ...
Artikel 10 FZVNEV Änderung der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung ... „§ 14 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „ § 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung " ersetzt. c) In Absatz 5 werden die Wörter „Abschnitt 2a ... „§ 14 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „ § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung " und die Wörter „§ 15g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
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