Zitierungen von § 79 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Artikel 4 56. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... durch die Wörter „vom Inhaber des roten Kennzeichenschilds" ersetzt. 8. § 79 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird ein neuer Absatz 3a ...


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