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Artikel 5 - Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften (GAPFinISchGEG k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. August 2023.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15960/a299439.htm