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Artikel 5 - Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften (GAPFinISchGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. August 2023.