Zitierungen von Artikel 23 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 Verordnung (EU) 2021/782 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
... mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Sinne der Artikel 21 und 23 durch Bereitstellung eines zentralen Meldesystems nach folgenden Vorgaben zusammen: a) ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 21 Absatz 1 - Artikel 21 Absatz 2 Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe g Artikel 22 und 23  ... g Artikel 22 und 23 Artikel 23 Artikel 22 Absatz 2  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 38 AEG Weitere Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen (vom 29.12.2023)
...  (11) Bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 ist der Bedarf für Hilfeleistung im Sinne des Artikels 23 der Verordnung (EU) 2021/782 bei grenzüberschreitenden Fahrten spätestens 36 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 205
Artikel 1 AEGAnpG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
...  (11) Bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 ist der Bedarf für Hilfeleistung im Sinne des Artikels 23 der Verordnung (EU) 2021/782 bei grenzüberschreitenden Fahrten spätestens 36 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die ...


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