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Zitierungen von Artikel 26 Fahrgastrechteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Verordnung (EU) 2021/782 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 Verordnung (EU) 2021/782 Vorschuss
... Wird ein Fahrgast getötet oder verletzt, so zahlt das gemäß Anhang I Artikel 26 Absatz 5 haftende Eisenbahnunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach der ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 25 Absätze 1, 2 und 3 - Artikel 26 Artikel 26 Artikel ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15973/v300085.htm