Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024 (EuWahlt2024Bek k.a.Abk.)

B. v. 10.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 213
Geltung ab 17.08.2023; FNA: 111-5/10 Wahlrecht

Bekanntmachung



Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:

Anlässlich der zehnten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am

 
9. Juni 2024

statt.