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Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLPDigGB k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 8 sind nach dem Wort „Asylbegehrenden" ein Komma und die Wörter „des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke" einzufügen.
- b)
- In Nummer 17 ist in § 245f Absatz 2 des Baugesetzbuchs das Wort „Bauweisen" durch das Wort „Bauwesen" zu ersetzen.
- 2.
- Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten:„(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer Kraft."
Schlussformel
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Auftrag Reinhard Janssen
Im Auftrag Reinhard Janssen
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