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Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung (8. EuWOÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Europawahlordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. August 2023 EuWO § 1, § 32, § 79, § 86, Anlage 2B
Die Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 119; 2023 I Nr. 145) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 2, § 32 Absatz 6 Satz 1, § 79 Absatz 1 und § 86 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Innern und für Heimat" ersetzt.
- 2.
- Anlage 2B erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
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Zitierungen von Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 8. EuWOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
8. EuWOÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15984/a300359.htm