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Artikel 2a - Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens (ÖLGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2a Änderung des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens vom 18. Juni 2021 (BGBl. I S. 1826) wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Dem § 4c wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Ab dem 13. Bebrütungstag ist es verboten, bei oder nach der Anwendung eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei- 1.
- einen Eingriff an einem Hühnerei vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht, oder
- 2.
- einen Abbruch des Brutvorgangs vorzunehmen, der den Tod des Hühnerembryos verursacht.""
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